Stadtweinhaus
Inschrift
Hier stand von 1570 bis 1842 das „Stadtweinhaus“. Zum Stadtrecht von Frankenberg gehörte das vom Landgrafen schon 1294 bestätigte Privileg des „Weinzapfs“. Nur der Stadtweinwirt durfte in Frankenberg nach der „Weingerechtigkeit“ Wein ausschenken. Das Stadtweinhaus wurde auch „Waage“ genannt, weil sich in diesem die städtischen Waagen befanden.